Nach derzeit geltender Rechtslage sind die Botschaften und Konsulate gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Deutsche ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem für sie zuständigen Konsulat nur einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten. Da das Personalausweisrecht derzeit noch in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegt, können Personalausweise nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind aber schon jetzt befugt, jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.
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