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Nach derzeit geltender Rechtslage sind die Botschaften und Konsulate gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Deutsche ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem für sie zuständigen Konsulat nur einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten. Da das Personalausweisrecht derzeit noch in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegt, können Personalausweise nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind aber schon jetzt befugt, jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.


Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss man persönlich bei einer Personalausweisbehörde im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Man muss seinen Personalausweis entweder persönlich abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.

Künftig wird das neue Personalausweisgesetz (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis) erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland mit sich bringen:

1. Ab dem 1. November 2010 sind alle Personalausweisbehörden im Inland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen.

2. Ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Es gibt dann im Ausland Personalausweisbehörden. Deutsche können dann in Botschaften und Konsulaten rund um die Welt Personalausweise erhalten. (16.02.2010)


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