Deutsche Türkei Zeitung

Erdogan-Anwälte können nicht lesen

Erdogan-Anwalt können nicht lesen

Türkei-Zeitung: Bundsverfassungsgericht

Der türkische Staatspräsident Erdogan hat noch einmal betont, er sei mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unzufrieden. Es habe seinen Videoauftritt in Köln angelehnt.

Erdogan sollte jedoch mit den beauftragten Rechtsanwälten Felser in Brühl unzufrieden sein und von ihnen sein Geld zurückverlangen.

Rechtsanwälte Felser in Brühl zu blöd zum Lesen

Türkei-Zeitung: Rechtsanwalt Felser Brühl

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil die Rechtsanwälte Felser in Brühl keine ordnungsgemässe Vollmacht vorgelegt hatten.

Die Begründung für die Ablehnung war deshalb sehr kurz: "Der Antrag ist bereits unzulässig, weil die Vollmacht der Rechtsvertreter des Antragstellers nicht den Erfordernissen des 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG entspricht.

22 BVerfG lautet:
(2) Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Sie muß sich ausdrücklich auf das Verfahren beziehen.

Auch für Rechtsanwälte gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! (08.08.2016)