Deutsche Türkei Zeitung

Wer nicht meckert, zahlt mehr ???

Kammergericht: Wer nicht meckert, zahlt mehr ???

Türkei-Zeitung: Kreuzfahrtschiff

Das Kammergericht in Berlin hat einem Reiseveranstalter eine Extragebühr "für beanstandungsfreie Nächte" verboten. In Anzeigen für eine Kreuzfahrt wurde mit einem Preis von 555 Euro geworben. Im Kleingedruckten stand dabei ein "Service-Entgelt" von sieben Euro für jede beanstandungsfrei an Bord verbrachte Nacht. Das Gericht rechnete aus, dass bei einer siebentägigen Reise der Preis in Wirklichkeit nicht 555 Euro, sondern 604 Euro beträgt. Dem Unternehmen wurde deshalb verboten, weiter mit dem falschen Preis zu werben. Für die Servicegebühr werde kein besonderer Service geboten, so das Gericht: "Einen beanstandungsfreien Service zu liefern, ist die selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters." (Kammergericht, Beschluss vom 12.02.2013, 5 W 11/13) (21.03.2013)