Deutsche Türkei Zeitung

Gericht verbietet Swoodoo Betrug

Das Landgericht München hat geurteilt, dass Swoodo nicht mit Preisen werben darf, die beim endgültigen Buchen deutlich teurer sind. Dadurch würden die Verbraucher getäuscht. Die 4. Handelskammer des Gerichts hat sich mit den Werbeversprechen von Swoodoo beschäftigt. Die Werbung von Swoodoo ist übertrieben und damit unlauter. Die tatsächlichen Kosten sind oft viel höher als die beworbenen Preise. Oder die Lockvogelpreise sind überhaupt nicht verfügbar.

Der "Verband Sozialer Wettbewerb" überprüfte die Preise und stellte fest, dass die anzeigten Preise nicht den Endpreisen entsprachen. Auch die in der Werbung genannten 50 bis 80 Prozent Ersparnis gab es nie. Die Wettbewerbshüter ermittelten, dass höchstens 5,66 Prozent möglich waren.

Der Geschäftsführer von Swoodoo scheint von seiner betrügerischen Werbung schon ziemlich benebelt zu sein. Er sagte in der Gerichtsverhandlung zur Differenz von dem bei Swoodoo angezeigten Preis zum tatsächlichen Buchungspreis: "Der Verbraucher ist doch längst daran gewöhnt, dass bestimmte Angebote nur begrenzt verfügbar sind. Er rechnet damit, dass im Rahmen einer Online-Buchung eines Hotels oder eines Fluges auf der Buchungsseite ein anderer Preis dargestellt ist, als auf der zuvor angezeigten Ergebnisseite".

Seine abenteuerliche Argumentation fand vor Gericht kein Gehör. Die Richter untersagten Swoodoo unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, künftig "mit Preisen zu werben, die niedriger als der tatsächliche Endpreis sind". Auch Plakat-Sprüche wie "Ich zahl 80 Prozent weniger als mein Sitznachbar" sind nicht mehr erlaubt. (16.11.2011)