Deutsche Türkei Zeitung

Fliegen auch ohne Kreditkarte

Eine Fluggesellschaft darf einen Kunden das Mitfliegen nicht verweigern, weil er die zur Ticketzahlung benutzte Kreditkarte beim Check-In nicht vorzeigen kann. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale gegen die spanische Airline Iberia entschieden.

Kunden der Fluggesellschaft konnten die Tickets nur mit Kreditkarte bezahlen. Für den Fall, dass sie die entsprechende Karte nicht am Check-In-Schalter vorweisen konnten, durften sie den gebuchten Flug laut Geschäftsbedingungen nicht antreten. Einzige Möglichkeit für Fluggäste: Ein neues Ticket kaufen.

Trotz bestätigter Buchung nicht mitgenommen

Wie kundenfeindlich diese Klausel ist, wird am Beispiel einer Iberia-Kundin deutlich. Nachdem sie ihr Ticket im Internet gebucht und per Kreditkarte bezahlt hatte, wurde sie von ihrer Bank aufgefordert, die Karte aus Sicherheitsgründen auszutauschen. Die Kundin konnte die Karte daher nicht am Flughafen vorlegen. Die Folge: Iberia ließ sie nicht mitfliegen, als sie mit gepacktem Koffer am Schalter stand. Die Mitarbeiter der spanischen Airline akzeptierten nicht einmal die Kreditkartenabrechnung, die ihnen die Kundin zeigte. Ihr blieb nichts anders übrig, als gegen 50 Euro Gebühr auf eine zwei Tage später fliegende Maschine umzubuchen.

Iberia zu Schadenersatz verurteilt

Die Frankfurter Richter verurteilten Iberia jetzt dazu, Schadenersatz an die Kundin zu zahlen. Ausserdem darf die Fluggesellschaft die strittige Klausel nicht mehr verwenden. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt des Fluges nötige Reiseunterlage. Die Nichtvorlage der Kreditkarte am Check-In-Schalter berechtigte die Fluggesellschaft daher nicht, einen gebuchten Flug zu verweigern und damit den Vertrag nicht einzuhalten. Die Klausel treffe zudem auch Kunden, die unverschuldet die Kreditkarte nicht mehr besitzen, weil diese nach der Buchung aus Sicherheitsgründen von der Bank eingezogen wurde.

Entscheidung gilt auch für Bahntickets

Das Urteil hat auch Folgen bei Online-Tickets der DB. Im Zug muss bisher die Kreditkarte vorgelegt werden, mit der die Fahrkarte bezahlt wurde. Häufiger wurden Tickets nicht anerkannt, weil diesen mit Firmenkreditkarten und durch die Kreditkarte der Eltern bezahlt worden waren. Damit ist jetzt Schluss. (03.03.2011)