BGH: Flugzeiten müssen eingehalten werden
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Reiseveranstalter die angegebenen Flugzeiten auch einhalten müssen. Die TUI hatte sich vorbehalten, die Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug nachträglich nach Belieben zu ändern. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Der Kunde erwarte zu Recht Sicherheit bei der zeitlichen Planung seiner Reise, so die Richter. Spätere Änderungen seien deshalb nicht zumutbar (Aktenzeichen X ZR 24/13). (12.12.13)