Deutsche Türkei Zeitung

Auslands-Wahlrecht ist verfassungswidrig

Auslands- Wahlrecht ist verfassungswidrig

Türkei-Zeitung: Wahlurne

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Die Regelung, wonach Auslandsdeutsche mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um sich später per Briefwahl an Bundestagswahlen zu beteiligen, ist verfassungswidrig. Die Regelung verstösst gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl.

Die beiden Klägerinnen wurden 1982 in Belgien geboren und sind deutsche Staatsangehörige. Da sie zu keinem Zeitpunkt drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt hatten, durften bei der Bundestagswahl 2009 nicht mitwählen. beteiligen. Die vom Gericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Regelung führt jedoch nicht zur Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009. Der Gesetzgeber kann die beanstandete Regelung bei der nächsten Wahl einfach nicht anwenden oder eine Neuregelung erlassen. (07.08.2012)