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Steuerforderung Basilika St. Antonius Istanbul

Die Türkei hat die Steuerforderung von 1 Mio. Lira gegen die Gemeinde der katholischen Basilika St. Antonius in Istanbul aufgehoben. Vor einem Monat hatte das Finanzamt knapp 1 Mio. TL an Steuern und Verzugszinsen gefordert. Die eigentliche Kirche ist steuerbefreit. Bei der Steuerforderung ging es um die Grundsteuer für den 641 qm grossen Innenhof der Kirche, und das rückwirkend seit dem Jahr 1973. Das türkische Finanzministerium hat angeordnet, dass die Kirche künftig nur dann Steuern zahlen muss, wenn dort Geschäfte getätigt werden. (26.04.2012)


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