Deutsche Türkei Zeitung

Bundestagswahl für Auslandsdeutsche

In zwei Monaten ist Bundestagswahl. Der Bundeswahlleiter hat den Startschuss für die Registrierung für die Bundestagswahl am 22. September 2013 gegeben. Die notwendigen Wahlunterlagen finden Sie auf dieser
Seite des Bundeswahlleiters:

1. Schritt: Prüfung - Darf ich wählen?

Grundvoraussetzung für die Wahlteilnahme ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Leben Sie oder befinden Sie sich am 22. September 2013 im Ausland, aber sind weiterhin in Deutschland gemeldet, so werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können in diesem Fall durch Briefwahl Ihr Wahlrecht ausüben. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich (bei persönlichem Erscheinen) die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung entsprechend ausfüllen und an Ihre Gemeinde zurücksenden. Sie können aber auch von der Wahlbenachrichtigung unabhängig per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung die Briefwahlunterlagen beantragen. Telefonisch können Sie dies aber nicht tun.

Befinden Sie sich im Ausland und sind nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet dürfen Sie als Deutscher unter den folgenden Bedingungen dennoch wählen;

1. Sie haben seit Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt und diese Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück
oder

2. Sie sind persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und sind von Ihnen betroffen. Die notwendige Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik muss im Einzelfall persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben worden sein. Eine rein passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht. Die zudem erforderliche Betroffenheit von den politischen Verhältnissen kann sich daraus ergeben, dass Sie als ein Auslandsdeutscher aktuell der deutschen Hoheitsgewalt unterliegen, ist aber nicht darauf beschränkt.

Die Ortskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit an deutschen Auslandsvertretungen (z. B. Mitarbeiter an Goetheinstituten, deutschen Auslandschulen oder politischen Stiftungen), sogenannte Grenzpendler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ihre Arbeit aber regelmäßig im Inland erbringen, oder Auslanddeutsche, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftliche Leben Deutschlands teilnehmen, sind auch wahlberechtigt.

2. Schritt: Antragsformular besorgen

Wenn Sie wahlberechtigt sind und im Ausland leben, so sollten Sie auch rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich mit einem besonderen Formular beantragen.
Das Formular finden Sie hier.

Den Antrag senden Sie an die Gemeinde, in der Sie vor dem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde finden Sie im
Gemeindeverzeichnis:

3. Schritt: Antrag rechtzeitig abschicken

Laut des Bundeswahlgesetzes müssen die Antragsformulare spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Gemeindeverwaltung in Deutschland eingehen. Für die diesjährige Bundestagswahl ist dieser Tag der 1. September 2013. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden.

4. Schritt: Wählen und rechtzeitig abschicken

Sie erhalten nach Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - etwa einen Monat vor dem Wahltag, also etwa ab Ende August 2013 - die für Ihre Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Lesen Sie sorgfältig das Merkblatt und führen die Briefwahl durch.

Sie müssen dann den verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 22. September 2013, bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbriefumschlag sollte deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden.

Die erste Stimme ist für den Wahlkreiskandidaten vor Ort, die zweite Stimme ist die für den Ausgang der Bundestagswahl wichtigere Stimme. Sie entscheidet, wie stark die Parteien bzw. ihre Fraktionen im Deutschen Bundestag vertreten sein werden.

Damit so viel wie möglich Auslandsdeutsche wählen können, geben Sie alle diese Informationen an Ihre Verwandten, Bekannten, Freunde und Kollegen weiter. (22.07.2013)