Deutsche Türkei Zeitung

Kindergeld zu Unrecht kassiert

16 Monate lang hatte eine 31-jährige Türkin Kindergeld in Deutschland für ihre zwei Kinder kassiert, obwohl sie mit ihrer gesamten Familie in der Türkei lebte. Deswegen war sie vom Amtsgericht Osnabrück wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt 480 Euro verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Osnabrück wollte die Türkin eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die türkische Familie hatte von November 2007 bis Februar 2009 insgesamt 4.798 Euro Kindergeld aus Deutschland erhalten. Ein anonymer Hinweis an die Kindergeldkasse beendete den Geldsegen. Ein Betrug liege nicht vor, liess die 31-Jährige ihren Anwalt vortragen. Ihre Familie habe in Osnabrück gelebt, doch dann habe der Ehemann in der Türkei seinen Wehrdienst ableisten müssen. Deshalb sei die ganze Familie in die Türkei umgezogen. Dort sei ihr Mann dann erkrankt, und die Wohnung in Osnabrück aufgelöst worden. Deswegen hätte die Familie nicht zurückkehren können.

Das Gericht sah die Sache aber völlig anders. Die Frau habe jedes Mal rechtzeitig das Kindergeld beantragt. Nur eine Woche nach der Geburt des ersten Kindes, vier Tage nach Geburt des zweiten und jetzt auch nur sieben Tage später beim dritten Kind habe sie Kindergeld beantragt. Der Richter hatte den Eindruck, dass die Anträge immer sehr schnell gestellt wurden. Wenn es Probleme bei der Überweisung gab, hatte die Frau unverzüglich reagiert. Unmittelbar, bevor sie aus Deutschland wegzog, hatte sie noch ein neues Konto, das ihres Schwagers, für die Überweisung des Kindergeldes angegeben.

Das Gericht und ihr Verteidiger rieten der Türkin, ihre Berufung zurückzunehmen, was sie dann auch tat. Die 31-Jährige muss jetzt den zu Unrecht kassierten Betrag von 4.798 Euro zurückzahlen. Der Richter meinte, die Türkin sei mit einer Geldstrafe von 480 Euro äusserst günstig davongekommen. (15.02.2011)