Deutsche Türkei Zeitung

Muslimin muss zum Schwimmunterricht

Muslimin muss zum Schwimmunterricht

Türkei-Zeitung: MusliminSchwimmunterricht

Muslimische Schülerinnen müssen grundsätzlich am Schwimmunterricht teilnehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute in dritter Instanz entschieden. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, tragen, entschied das Gericht.

Türkei-Zeitung: Schwimmunterricht Musliminnen

Eine muslimische Schülerin aus Frankfurt am Main wollte nicht am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen. Die marokkanischen Eltern hatten die Befreiung ihrer damals elf Jahre alten Tochter beantragt. Die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht sei mit den muslimischen Bekleidungsvorschriften nicht vereinbar. Die Schule hatte die Befreiung vor zwei Jahren abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten der Schule Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Es sei der Schülerin zuzumuten, in einem Burkini, am Schwimmunterricht teilzunehmen. (11.09.2013)