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Durch eine Umstrukturierung des Generaldirektorats für Katasterwesen sollen Kosten gespart und Erleichterungen für die Bürger geschaffen werden. Vorgesehen ist insbesondere, dass die Verpflichtung, Grundbuchvorgänge in der Türkei immer in dem Grundbuchamt vornehmen zu müssen, an dem sich eine Immobilie befindet, aufgehoben wird. Auch vom Ausland aus sollen Grundbuchvorgänge über die Botschaften ermöglicht werden. (01.02.2010)


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