Deutsche Türkei Zeitung

Türkei: Ausländer- Krankenversicherung

Türkei-Zeitung: Krankenversicherung Türkei

Die Türkei hat ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer eingeführt. Das "Sozialversicherungs- und allgemeine Krankenversicherungsgesetz" tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft. Es betrifft Ausländer, die am 01.01.2012 bereits mehr als ein Jahr in der Türkei leben. Diese in der Türkei lebenden Ausländer haben bis zum 31. Januar 2012 Zeit, sich bei der SGK anzumelden. Wer die Frist versäumt, soll mit einem Bußgeld rechnen müssen, dessen Höhe aber noch nicht feststeht.

Durch das Gesetz sollen Ausländer, die langfristig in der Türkei wohnen, dazu gebracht werden, sich innerhalb eines Monats krankenzuversichern und insbesondere auch Beiträge zu bezahlen. Betroffen sind Ausländer, die eine türkische Aufenthaltsgenehmigung besitzen und nicht bei einer ausländischen Krankenversicherung versichert sind. Unklar ist im Moment noch, was die Formulierung "Versicherung nach der Gesetzgebung eines anderen Landes bedeutet. Nach jetziger Auskunft reicht eine Reisekrankenversicherung oder eine private Krankenversicherung aus, um der türkischen Krankenversicherungspflicht zu entgehen.

Das neue Gesetz gilt auf jeden Fall nicht für Rentner und auch nicht für Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland beschäftigt sind. Diese behalten ihre deutsche Krankenversicherung auch in der Türkei.

(Uverbindlicher) Hinweis der Redaktion:

Das Gesetz scheint sich mehr auf Gastarbeiter in der Türkei zu beziehen. Diese werden bisher überwiegend schwarz beschäftigt. Diese ausländischen Arbeiter und ihre Arbeitgeber sollen künftig Beiträge in das türkische Sozialversicherungssystem einzahlen.

Für die "üblichen" deutschen Residenten in der Türkei scheint sich nichts zu ändern. (28.01.2012)