Deutsche Türkei Zeitung

Abmahnung für "ab-in-den-urlaub.de"

Abmahnung für "ab-in-den-urlaub.de"

Türkei-Zeitung: ab-in-den-urlaub

Das Online-Reisebüro "ab-in-den-Urlaub.de" wurde abgemahnt. Grund sind die versprochenen Geldgutscheine, die laut Werbung 4 Wochen nach der Reise ausgezahlt werden sollen. Die Gutscheine im Wert von 50 oder 100 Euro wurden häufig nicht oder erst nach vielen Mahnungen ausbezahlt.

Nach einer Recherche des NDR-Verbrauchermagazin "Markt" gingen bei der Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden ein. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter haben nicht nur Verbraucher Nachteile, sondern auch Wettbewerber. Durch die Gutscheinwerbung werde die Kundschaft mit falschen Versprechungen von anderen Anbietern weggelockt, und das sei wettbewerbswidrig.

Die Wettbewerbshüter fordern, dass Ab-in-den-Urlaub die Werbung mit Gutscheinen einstellt. Oder das Portal darf nicht mehr behaupten, dass das Geld innerhalb von 28 Tagen erstattet wird. Für Ab-in-den-Urlaub ist der "Auszahlungsprozess ein komplexer manueller Vorgang". Eine pünktliche Auszahlung könne nur unter dem Vorbehalt der korrekten Eingabe der Bankverbindung sowie eines korrekten Gutscheincodes erfolgen.

Die Wettbewerbszentrale hat Unister eine Frist gesetzt, um die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Verbraucherschutz rät Kunden, die auf die Rückerstattung warten, das Geld erneut einzufordern und auch einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Ab-in-den-urlaub.de: Gutschein sichern und ärgern

Türkei-Zeitung: Abmahnung Unister

Auf Facebook gibt es die Gruppe "ab-in-den-Urlaub Gutscheinauszahlung". Dort findet man Tausende Leidensgenossen, die auf die Gutscheinauszahlung warten. (22.02.2016)