Deutsche Türkei Zeitung

Änderungen für Langzeiturlauber

Nur noch 90 Tage Aufenthalt innerhalb von sechs Monaten möglich. Ab Februar 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft: Danach können sich Ausländer innerhalb von sechs Monaten nur noch 90 Tage in der Türkei aufhalten. Entscheidend ist das Datum der jeweils ersten Einreise. Ab diesem Datum beginnt die 180-Tage-Frist. Innerhalb dieser 180 Tage sind maximal 90 Tage Aufenthalt erlaubt. Mehrere Aufenthalte werden zusammengezählt. Ein halbes Jahr nach der ersten Einreise beginnt ein neuer 180-Tage-Zeitraum.

Die Neuregelung betrifft Langzeiturlauber und Residenten gleichermassen. Viele Residenten sind bisher kurz vor Ablauf der 90-Tage kurz nach Deutschland oder Zypern gereist, um einen Tag später erneut einzureisen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Residenten sollten sich am besten eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) besorgen. Für das Ikamet muss man allerdings entweder einen Rentenbescheid vorlegen oder Bankguthaben in der Türkei nachweisen. Verlangt werden 350 Euro pro Monat Ikamet-Laufzeit. Bei einem Jahr Laufzeit sind das 4.200 Euro und bei fünf Jahren 21.000 Euro. (13.12.2011)