Deutsche Türkei Zeitung

booking.com: Käufliche Beliebtheit

booking.com: "Käufliche Beliebtheit"

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Das Landgericht Berlin hat dem Internetportal "booking.com" verboten, Hotelangebote nach "Beliebtheit" zu sortieren. Die Beliebtheit eines Hotels richtete sich nämlich nicht nach Gästebewertungen, sondern unter anderem nach der Provision, die das Hotel dem Internetportal für die Vermittlung von Gästen zahlt. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hatte gegen den Betreiber geklagt. Die "käufliche Beliebtheit" stellt eine wettbewerbswidrige Täuschung der Verbraucher dar, so das Gericht. (Landgericht Berlin, 16 O 148/12)
(03.05.2013)