Deutsche Türkei Zeitung

Entschädigung bei Flugverspätungen

In der Türkei gelten ab 2012 neue Rechte bei Flugverspätungen. Die Regelungen entsprechen zum grössten Teil den gültigen EU-Regeln bei Flugverspätungen. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) hat die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometer gilt ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden: Für Inlandsflüge beträgt die Entschädigung 100 Euro, bei Auslandsflügen 250 Euro.

Bei Flügen von 1.501 bis 3.500 Kilometer gibt es ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung von 400 Euro.

Bei Flügen ab 3.501 Kilometer gibt es ab einer Verspätung von vier Stunden eine Entschädigung von 600 Euro.

Hinzu kommen Pflichten der Fluggesellschaften zur kostenlosen Stellung von Getränken, Essen und Hotelübernachtungen.

Die Rechtslage bei Flugverspätungen

Für Flüge mit in der EU zugelassenen Flugzeugen galt schon immer die entsprechende EU-Verordnung. Bei Flügen mit Nicht-EU-Flugzeugen galt die EU-Verordnung nur für den Hinflug ab Europa. Bei verspäteten Flügen mit in der Türkei zugelassenen Flugzeugen gab es bisher keine Entschädigung. Das ändert sich mit Beginn des neuen Jahres.

Klagen in der Türkei dauern oft mehrere Jahre. Wenn eine türkische Fluglinie eine Niederlassung in Deutschland hat, kann man auch in Deutschland klagen. Das deutsche Gericht muss dann türkisches Recht anwenden, d.h. die vorgenannte neue Verordnung (06.12.2011)