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Das Landgericht Köln hat dem Portalbetreiber Unister die Werbung mit seinem hauseigenen "Gütesiegel" verboten. Zudem dürfen die Portale Reisen.de, Holidaytest.de und Ab-in-den-Urlaub.de nicht mehr behaupten, dass das Siegel auf echten Gästemeinungen beruht. Das Gericht sah in der Werbung "eine Irreführung des Verbrauchers". Genau dies erfüllt Unister offenbar nicht. Der gewählte Werbespruch der "echten Gästemeinungen" ist nach Ansicht des Gerichts irreführend.

In einstweiligen Verfügungen hatte das Landgericht München I bereits im Sommer 2011 andere Varianten des Holidaytest-"Gütesiegels" untersagt. Nach minimalen Änderungen warb Unister jedoch weiterhin damit. Deswegen hatte Holidaycheck erneut Klage eingereicht. (13.01.2012)


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