Deutsche Türkei Zeitung

"fluege.de" verliert erneut vor Gericht

"fluege.de" verliert erneut vor Gericht

Türkei-Zeitung: Rainer Calmund

Ein Rechtsanwalt aus Bielefeld hatte bei "fluege.de" einen sogenannten Kombi-Flug (Hinflug von Düsseldorf nach Malaga mit der Lufthansa und Rückflug mit Air Berlin) gebucht. "fluege.de" kündigte für Hinflug und Rückflug jeweils separate Rechnungen und E-Tickets an. Vermittelt wurde dann allerdings nur der Rückflug, aber nicht der Hinflug. Die Kosten für den Rückflug wurden zuzüglich der diversen Zuschläge und Gebühren sofort abgebucht.

"fluege.de" schreibt in ihren AGB, dass Hin- und Rückflug unabhängig voneinander betrachtet werden müssten. Nachdem "fluege.de" auch nach mehrfachen Aufforderungen keinen Hinflug vermittelte, klagte der Rechtsanwalt vor das Amtsgericht Leipzig und gewann auf der ganzen Linie.

"fluege.de" wurde zum Schadensersatz verurteilt und muss alle abgebuchten Beträge zurückzahlen. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Urteil vom 24. Juni 2014, Az. 115 C 431/14) trägt nicht der Kunde das Risiko, dass bei den von "fluege.de" beworbenen Vorteilen eines "Kombi-Fluges" nur ein Flug zustande kommt und der zweite Flug dagegen nicht. "fluege.de" habe seine Pflichten aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vermittlungsauftrag verletzt. Nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist konnte der Kunde deshalb vom Vertrag zurücktreten und alle ihm bis dahin abgebuchten Flugkosten, Steuern und Gebühren zurückverlangen. (11.07.2014)