Deutsche Türkei Zeitung

Germanwings: Keine nackten Preise mehr

Germanwings darf nicht mit nackten Preisen werben

Die Fluggesellschaft Germanwings darf nicht weiter mit Flugpreisen ohne die seit Jahresbeginn erhobene Luftverkehrssteuer werben. Die Wettbewerbszentrale erwirkte eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln.

Die Airline hatte in Newslettern und auf ihrer Internetseite mit Preisen ab 9,99 Euro geworben und die seit diesem Jahr fällige Abgabe von 8 Euro netto auf der Kurzstrecke nur in einer Fußnote erwähnt, rügte die Wettbewerbszentrale. Weil Germanwings auf eine Abmahnung nicht reagierte, stellte die Wettbewerbszentrale den Antrag beim Gericht. Das Unternehmen habe seine Werbung inzwischen nach den Vorgaben korrigiert, erklärte ein Sprecher in Köln.

Korrekte Preisinformation für Verbraucher

Jede Preiswerbung für Flugreisen müsse die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten, erklärte Hans-Frieder Schönheit von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. "Nur dann ist sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet." (14.02.2011)