Deutsche Türkei Zeitung

Keine Fantasiekosten bei Namensänderung

Keine Fantasiekosten bei Namensänderung

Türkei-Zeitung: Namensänderung Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise müssen Kunden bei einer Namensänderung nur die tatsächlich anfallenden Mehrkosten tragen muss, aber keine Zusatzgebühren. Das hat Landgericht München I nach einer Klage der Verbraucherzentralen entschieden.

Ein Reiseveranstalter verlangte bei einer Namensänderung statt der tatsächlich entstehenden Kosten eine "Fantasie-Gebühr" von 100 Prozent des Reisepreises. Diese Gebühr sollte sogar dann anfallen, wenn die Namensänderung aufgrund eines Schreibfehlers des Reiseveranstalters notwendig war. Die Richter am Landgericht München stellten in ihrem Urteil fest, dass der Reiseveranstalter keine Eigeninteressen auf Kosten seiner Kunden durchsetzen dürfe. Urlauber würden auf diese Weise unzulässig abgeschreckt, für ihre Buchung eine Ersatzperson zu nennen, obwohl ihnen dieses Recht zustehe. (04.10.2013)