Deutsche Türkei Zeitung

Bei Goldkauf gilt türkisches Recht

Ein Ehepaar aus Oranienburg nahm in der Türkei an einem Ausflug teil. Beim Besuch eines Schmuckgeschäftes hatte der Mann seiner Frau im September 2008 ein Goldhalsband und ein Armband für 2.900 Euro gekauft. Der Preis war dem Mann, nachdem er ihn von 5.800 Euro heruntergehandelt hatte, als Schnäppchen vorgekommen.

Weil der Mann nicht soviel Geld dabei hatte, zahlte er 110 Euro an und wollte die restliche Summe in sechs Raten bezahlen. Nach der Rückkehr kamen dem Mann jedoch Zweifel, ob der Goldschmuck wirklich 2.900 Euro wert war, so dass er die Hälfte der Raten nicht bezahlte. Der Juwelier aus Antalya verklagte den Mann wegen des Restbetrages. Das Amtsgericht Oranienburg entschied, der Käufer habe den vollen Kaufpreis zu zahlen.

Der Mann legte Berufung gegen das Urteil ein, so dass Landgericht Neuruppin nochmals über die Sache entscheiden musste. Das Landgericht musste die Frage entscheiden, ob in diesem Fall das deutsche oder das türkische Verbraucherschutzrecht gilt. In Deutschland könnte der Kauf rückgängig gemacht werden, in der Türkei nach dortiger Rechtslage nicht.

Das Landgericht entschied in allen Punkten zu Gunsten des Juweliers aus Antalya. Zum einen lehnte es die Behauptung, die Kaufverträge in dem Schmuckhaus in Antalya hätten in Form "einer arglistigen Täuschung" den Anschein erweckt, alles sei wie zuhause in Deutschland. Zum anderen sagte der Richter: "Der Respekt vor der Rechtsordnung des Gastlandes gebietet, dass das türkische Recht Anwendung findet." Dass alle anders als zuhause in Deutschland sei, so der Richter, habe der Käufer auch daran sehen können, dass der Preis ausgehandelt wurde was in Deutschland in Schmuckgeschäften unüblich sei.

Hinweis der Redaktion:

Die Entscheidung des Gerichts war vorhersehbar. Der Kaufvertrag wurde in der Türkei abgeschlossen, so dass eindeutig türkisches Recht gilt. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man erst gar keinen Vertrag abschliessen. Spätere "Vertragsreue" ist kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. (08.10.2010)