Deutsche Türkei Zeitung

OLG: Islam-Holding schädigte Anleger

Eine "Islam-Holding" muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg 13.000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen. Das Unternehmen versprach ein "gottgefälliges Investment", am Ende ging es vor allem um privaten Profit. Das Gericht stellte fest, dass das Geschäftsmodell der Holding auf eine "sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung der Anleger" angelegt war. Die Holding hatte die Geldanlage mit dem Argument angepriesen, es handele sich um ein "im Sinne des Propheten Mohammed gottgefälliges Investment": Statt Zinsen zu erwirtschaften würden mit dem Geld Arbeitsplätze in der Türkei geschaffen. So sollten Fabriken gebaut, eine Autovermietung betrieben und auch Häuser gebaut werden.

Als dem Fürther Anleger trotz fristgerechter Kündigung sein Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in voller Höhe ausbezahlt wurde, schöpfte er Verdacht. Er erhielt lediglich 3.000 Euro. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe er von seinen für die Altersvorsorge gedachten Ersparnissen keinen weiteren Cent mehr gesehen. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei der "Islam-Holding" mit Sitz auf den British Virgin Islands lediglich um eine Briefkastenfirma. Tatsächlich sei das Geld an eine Holding-Gesellschaft in Istanbul geflossen. Diese sei "objektiv auf eine sittenwidrige Schädigung" von Anlegern ausgelegt gewesen. So sei den Anlegern wahrheitswidrig vorgespiegelt worden, sie würden im Rahmen eines Solidarsystems Teilhaber an Projekten und Firmen in der Türkei. Das Nürnberger Gericht sah im konkreten Fall auch einen Verstoß gegen das Auslandinvestmentgesetz. Schliesslich hätte die verklagte Holding den Vertrieb ihrer Anteilscheine an Auslandsprojekten den deutschen Behörden melden müssen. Dies sei aber nicht geschehen. (17.08.2010)