Deutsche Türkei Zeitung

Höhere Strafen und Gebühren ab 2011

Zum Jahresbeginn steigen viele Gebühren und Strafen in der Türkei. Für Fahren unter Alkohol werden 590 TL fällig. Beim zweiten Alkoholvergehen beträgt die Strafe 740 TL. Beim dritten Mal beträgt die Strafe bis zu 3.000 TL, und es droht sogar ein Gefängnisaufenthalt.

Rotlichtverstösse kosten dann 140 TL. Beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 10 bis 30 Prozent sind 140 TL und bei mehr als 30 Prozent sind 291 TL Strafe zu bezahlen.

Die meisten kleineren Vergehen kosten 67 TL: Dazu gehören das Nichtanschnallen, die Überschreitung des TÜV-Termins, defekte Bremsen, abgefahrene Reifen, defekte Scheinwerfer und ähnliche Delikte. Für verbotenes Parken, falsches Abbiegen und zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen oder Kurven sind ebenfalls 67 TL zu zahlen. Parken auf Behindertenparkplätzen wird mit 133 TL sanktioniert.

Wer mit einem Auto ohne Zulassung fährt, muss 590 TL zahlen. Wer ohne Führerschein erwischt wird, sollte 740 TL in der Brieftasche haben. Wer den Tachographen in Lastwagen, Bussen, Traktoren oder Taxis nicht oder nicht richtig benutzt, zahlt 291 TL in die Staatskasse. Tödliche Verletzungen bei Verkehrsunfällen oder Unfallflucht stehen mit 291 TL in der Liste.

Für einen Führerschein der Klasse A müssen 84 TL bezahlt werden. Für Klasse B werden 252 TL und für Klasse E 421 TL fällig. Ein internationaler Führerschein kostet 168 TL.

Rauchen in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln kostet 75 TL Strafe. Auch Betteln wird mit 75 TL bestraft. Verbotenes Glückspiel kostet 154 TL. Wenn die Musik oder Maschinen zu laut sind, reicht die Spanne von 562 bis 7.820 TL. Wer Waren oder Baumaterial auf dem Gehweg lagert und anbietet, ist mit 75 bis 154 TL dabei.

Verschmutzung der Umwelt mit Hausmüll kostet 26 TL. Bei Bauschutt und Schadstoffen in der Umwelt müssen 154 bis 4.689 TL bezahlt werden.

Wer die Strafe sofort oder innerhalb von 14 Tagen bezahlt, erhält 25 Prozent Nachlass. Wenn man zu spät bezahlt, kommen für jeden Monat 5 Prozent Strafzinsen obendrauf. (10.12.2010)

Text: Dietmar Pedersen / Bilder: Dietmar Pedersen