Deutsche Türkei Zeitung

Marco-Prozess wird fortgesetzt

Der deutsche Schüler Marco W. wurde im Frühling 2007 in der Türkei in U-Haft gesetzt, weil er mit einer jungen Engländerin die Nacht verbrachte. Am Mittwochnachmittag soll in Antalya die Verteidigung des mittlerweile 19-jährigen Fachoberschülers plädieren. "Wenn das Gericht nicht wieder überraschend anders entscheidet, wird es ein Urteil geben", sagte Verteidiger Ahmet Ersoy am Montag in Antalya.

Verteidiger Ersoy kündigte erneut an, auf Freispruch zu plädieren. Die türkische Staatsanwaltschaft hatte Anfang Juni beantragt, den Schüler aus Uelzen in Niedersachsen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs schuldig zu sprechen. Ein konkretes Strafmass nannte sie dabei nicht. Bei einem Fortsetzungstermin Mitte Juli hatte die Strafkammer in Antalya den Prozess nach wenigen Minuten vertagt.

Charlotte sagte, sie sei 15 Jahre alt

Marco W. hatte am 11. April 2007 während eines Osterurlaubs mit seinen Eltern in Side die junge Engländerin Charlotte kennengelernt. Die beiden verbrachten die Nacht in einem Hotelzimmer. Am nächsten Tag erstattete die Mutter des Mädchens Strafanzeige gegen Marco W. wegen sexuellen Missbrauchs. Der Schüler wurde festgenommen und saß acht Monate in der Türkei in Untersuchungshaft. Er sagte aus, er habe nichts gegen den Willen von Charlotte getan. Ausserdem habe sie ihm gesagt, sie sei 15 Jahre alt. Charlotte war aber er erst 13 Jahre.

Marco kommt nicht nach Antalya

Bei der Fortsetzung des Prozesses wird Marco Weiss nach Angaben des Verteidigers nicht anwesend sein. Seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Dezember 2007 ist er nicht wieder in die Türkei gereist.

Das Gericht in Antalya hatte das Verfahren gegen den damals noch 17-jährigen Schüler schon Anfang Juli 2007 eröffnet. Seither bemühte es sich, mit gerichtsmedizinischen Gutachten und einer im Wege der Rechtshilfe eingeholten Aussage der Britin Charlotte festzustellen, was sich wirklich in der fraglichen Nacht zwischen den beiden jungen Leuten abgespielt hat.

In Deutschland stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das gegen Marco angestrengte Ermittlungsverfahren im Mai ein. Abgesehen von einer Aussage Charlottes seien keine weiteren belastenden Beweise aufgetaucht, konstatierten die deutschen Ermittler. (15.09.2009)