Deutsche Türkei Zeitung

Neues Mietgesetz in Arbeit

Das türkische Parlament in Ankara arbeitet zurzeit ein neues Mietgesetz aus. Vorgesehen ist, dass Kautionen höchstens drei Monatsmieten betragen dürfen. Wenn der Mieter seine Stromrechnungen nicht bezahlt, darf der Vermieter demnächst den Mietvertrag kündigen. Mietverträge können dann nur noch mit der Unterschrift des Ehepartners abgeschlossen oder gekündigt werden. Ebenfalls neu ist, dass der Vermieter bei Eigenbedarf naher Angehöriger den Mietvertrag kündigen darf. Eine jährliche Mieterhöhung darf höchstens der Inflationsrate entsprechen. Wer einen Vertrag für fünf Jahre oder länger hat, dem ist nur eine angemessene Mieterhöhung zuzumuten. Wenn der Mietvertrag mindestens zehn Jahre bestanden hat, gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Jeder Mieter ist verpflichtet, Ruhestörungen oder Belästigungen anderer Hausbewohner zu unterlassen. Wenn der Mieter die Hausordnung nicht beachtet, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. (12.10.2009)