Deutsche Türkei Zeitung

Steuerpflicht bei Immobilienverkäufen

Wenn Immobilienbesitzer ihr Haus innerhalb von fünf Jahren wieder verkaufen, müssen sie auf den Wertzuwachs Einkommensteuer zahlen. Die Steuer muss im Jahr nach dem Verkauf in zwei Raten im März und im Juli in zwei gleichen Raten gezahlt werden. Eine Wertsteigerung bis zu 7.700 TL ist steuerfrei. Wird der Wertzuwachs beim Finanzamt nicht angemeldet, drohen Straf- und Zinszahlungen. Künftig wird das Tapu-Amt die Verkaufspreise direkt an das Finanzamt melden. (23.08.2010)

Text: Dietmar Pedersen / Bilder: Dietmar Pedersen