Deutsche Türkei Zeitung

Türkische AGs brauchen Anwälte

Aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 2009 sind türkische Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 250.000 TL oder mehr verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen, der die Gesellschaft dauerhaft vertritt. Derzeit schreiben die Behörden die in Frage kommenden Unternehmen an mit der Aufforderung, die Berufung eines Rechtsanwalts nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen und kein Rechtsanwalt berufen, drohen den Gesellschaften Geldstrafen für jeden Monat, in der gegen diese Pflicht verstoßen wird. Von dieser Pflicht betroffene Gesellschaften sollten sich daher an die Bestimmungen halten und in der Türkei einen Rechtsanwalt beauftragen, der der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung steht. (20.07.2010)