Deutsche Türkei Zeitung

Holidaycheck gewinnt gegen A&O

Türkei-Zeitung: Holidaycheck Award 2012

Hotels dürfen Holidaycheck nicht verbieten, Bewertungen von Gästen zu veröffentlichen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg und wies damit eine Berufung der Hostel-Kette A&O zurück. A&O wollte erreichen, dass ihre Häuser nicht mehr auf Holidaycheck bewertet werden dürfen und war mit diesem Unterlassungsanspruch bereits in erster Instanz gescheitert. Nach Angaben von Holidaycheck ist A&O damit zum dritten Mal vor Gericht unterlegen. Das Gericht entschied, "die Allgemeinheit habe ein schutzwürdiges Interesse an Information auch durch derartige Bewertungsportale". Ausserdem stünden die Bewertungen unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Die Hotels seien falschen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, sondern könnten deren Löschung verlangen (AZ 5 U 51/11). (19.01.2012)