Deutsche Türkei Zeitung

Sanktionen gegen falsche Flugpreise

Der Bundesrat hat am 18.09.2009 der Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugestimmt. Damit werden Sanktionen gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets eingeführt.

Lockangebote mit falschen Angaben kommen Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstaltern und Reisevermittlern ab sofort teuer zu stehen. Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen allen, die versuchen, die Kunden zu täuschen. Damit werden die Verbraucher vor irreführender Werbung und bösen Überraschungen bei der Flugbuchung geschützt. Mit der Androhung von Bußgeldern wird ein wirksames Instrument gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets geschaffen. So wird sicher gestellt, dass sich alle an die Vorgaben halten. Neben dem Endpreis müssen auch die Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden. So erfährt der Fluggast präzise, was er wirklich zu zahlen hat. Kunden, die einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststellen, können diesen über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes melden.

Durch die Schaffung von Bußgeldtatbeständen wird durchgesetzt, dass die in Art. 23 der EG-Verordnung Nr. 1008/2008 vorgegebenen Vorschriften zur Preistransparenz eingehalten werden. Zuständig für Verfolgung und die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten wird das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sein.