Deutsche Türkei Zeitung

Geld zurück bei Flugstorno

Geld zurück bei Flugstorno

Türkei-Zeitung: Alitalia Logo

Wer seinen Flug storniert, kann oft Geld von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden und einer Kundin der Alitalia rechtgegeben. Die Steuern und Gebühren sind in jedem Fall zu erstatten, so die Richter. Ausserdem hätte Alitalia nachweisen müssen, dass sie das Ticket nur billiger oder gar nicht weiterverkaufen konnte. Die Fluggesellschaft konnte diesen Beweis nicht vorlegen und musste der Kundin den vollen Preis des Flugscheines auszahlen. (Landgericht Frankfurt 2-24 S 152/13) (02.07.2014)